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   LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92   

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https://dejure.org/1995,8530
LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92 (https://dejure.org/1995,8530)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.01.1995 - L 13 J 113/92 (https://dejure.org/1995,8530)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - L 13 J 113/92 (https://dejure.org/1995,8530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1246 Abs 2 S 2 RVO, § 1247 Abs 2 RVO
    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Für eine auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbare ungelernte Versicherte ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn sie wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Für eine auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbare ungelernte Versicherte ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn sie wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Für eine auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbare ungelernte Versicherte ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn sie wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Unabhängig davon können Versicherte mit dem Leitberuf der Ungelernten auf das gesamte allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden (vgl. etwa BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Für eine auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbare ungelernte Versicherte ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn sie wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Vielmehr wird von den Versicherten verlangt, daß sie - immer bezogen auf ihren "bisherigen Beruf" - einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nehmen und sich vor Inanspruchnahme der Rente mit einer geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden geben (vgl. BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.1995 - L 13 J 113/92
    Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn eine Versicherte nach ihrem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage ist, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn sie außerstande ist, Arbeitsplätze dieser Art von ihrer Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 32/79).
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